Domaingrabbing und Cybersquatting

Fälschlicherweise werden sehr oft Domainhändler als Domaingrabber bezeichnet. Daher wollen wir hier kurz die Unterschiede aufzeigen:

 

Als Domain-Grabbing bezeichnet man das (bewusste) Registrieren von Domain-Namen, welche Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen, verbunden mit dem Ziel, dem Rechte-Inhaber diese Domains dann zum Kauf anzubieten.

Auf gut Deutsch heißt das, das jemand einen markengeschützten Namen registriert, um diese Domain dann dem Markeninhaber anzubieten. Jeder seriöse Domainhändler wird solch eine Vorgehensweise unterlassen, da der Markeninhaber im Normalfall notfalls per Gericht die Domain herausklagen kann.

 

Die Problematik besteht hierbei vielmehr in der Tatsache, dass es zum Beispiel in Österreich keine kostenlose Möglichkeit beim Patentamt gibt, eine Markenabfrage zu starten. Somit müsste man einige hundert Euro vor jeder Domain-Registrierung bezahlen um zu sehen, ob der Name markenrechtlich geschützt ist. Haben Sie das vor Ihrer letzten Domain-Registrierung gemacht?

 

Aber selbst solch eine Abfrage muss nicht immer Klarheit bringen. So kann ein Phantasiename durchaus in einigen Klassen geschützt sein, während eine Verwendung der gleichnamigen Domain in nicht markenrechtlich geschützten Klassen durchaus legal sein kann.

 

Noch schwieriger wird es bei Bild-Marken. Hierbei ist ein bestimmtes Logo in bestimmten Farben geschützt. Wenn in dem Logo auch ein Wort vorkommt, dann ist das ursprünglich nicht geschützt, jedoch gibt es da auch das eine oder andere Gerichtsurteil, welches auch das Wort als so markant anerkennt, dass es auch als Anspruch für einen Domainnamen ausreichen kann.

 

Typosquatting ist eine Form von Cybersquatting, die darauf beruht, dass eine Person eine Websiteadresse in einem Webbrowser versehentlich falsch eintippt und dann auf eine alternative Webseite geführt wird, die dem Typosquatter gehört. Solche Domains werden auch als Typo-Domains oder Tippfehler-Domains bezeichnet. Hierbei ist es oft schwierig abzuschätzen, ob solch eine Domain-Registrierung wirklich in böser Absicht passierte, da manchmal das weglassen eines Buchstabens durchaus ein neues Wort mit einer anderen Bedeutung ergeben kann.

 

Und zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass in jedem Staat eine andere Rechtssprechung herrscht. Was in Amerika nicht anerkannt wird, mag in Österreich oder Deutschland durchaus legal sein und vice versa.

 

Sie merken schon, es ist nicht so einfach und eindeutig,

wie man vielleicht  im ersten Moment glauben könnte.

 

Anmerkung: Dies ist explizit keine Rechtsberatung - bitte kontaktieren Sie für weitere Details einen Anwalt Ihres Vertrauens!

 

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