Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DomainQuadrat Marketing GmbH
1 Geltung der Bedingungen
1.1. Die DomainQuadrat Marketing GmbH (nachfolgend DomainQuadrat) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und allfälliger schriftlicher weiterer Vereinbarungen mit Kunden. Die Geschäftsbedingungen gelten, soferne der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DomainQuadrat sie schriftlich bestätigt. Mündliche Zusagen sind nicht rechtswirksam.
1.3. DomainQuadrat ist jederzeit berechtigt, diese AGB nach angemessener Ankündigungsfrist abzuändern oder zu ergänzen. Sollte die geplante Änderung für den Kunden unzumutbar sein, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die geplante Änderung ausgeübt werden kann. Erfolgt kein Widerspruch, so werden die Änderungen entsprechend der dem Kunden übersandten Ankündigung wirksam.
1.4. Der Kunde versichert verbindlich, volljährig zu sein.
2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
2.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DomainQuadrat kommt durch die Übermittlung des von DomainQuadrat online gestellten und vom Kunden ausgefüllten Antragsformulars per e-mail an DomainQuadrat und durch Annahme des Kundenantrags durch DomainQuadrat zustande.
2.2. DomainQuadrat kann den Antrag des Kunden ablehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Identität, Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit des Kunden bestehen, begründeter Verdacht des Missbrauchs der von DomainQuadrat angebotenen Leistungen vorliegt, der Kunde minderjährig oder geschäftsunfähig ist und keine Haftungs- und/oder Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters für den Vertragsabschluss vorliegt, der Kunde keine Zustellanschrift oder Zahlstelle im Inland oder EU-Ausland bekannt gibt, wenn Gründe vorliegen, die DomainQuadrat berechtigen, eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäß Punkt 7.8. zu fordern, der Kunde gegenüber DomainQuadrat mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist, sonstige Gründe vorliegen, die für DomainQuadrat die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unzumutbar machen, im besonderen gröbliche Pflichtverletzungen nach diesen AGB.
3 Registrierungsbedingungen
3.1. Die Vorgaben der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) sowie der jeweils zuständigen Vergabestelle/Registry (in Österreich nic.at) werden ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages. DomainQuadrat ist vertraglich gegenüber den Vergabestellen(Registries) verpflichtet, deren Registrierungsbestimmungen an den Kunden weiterzugeben. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, ist er ebenso verpflichtet, diese Registrierungsbestimmungen mit seinen Kunden verbindlich zu vereinbaren.
3.2. Der Kunde anerkennt im Falle der Registrierung einer .at-Domain die Vorgaben der nic.at in Form der Domain-Richtlinien, der Domain-Bedingungen sowie der Preisliste als rechtsverbindlich. Hiermit wird der Kunde auf die Veröffentlichung der Richtlinien/Bedingungen unter www.nic.at hingewiesen.
3.3. Der Kunde anerkennt im Falle der Registrierung einer gTLD-Domain die Vorgaben der ICANN sowie der jeweils zuständigen Vergabestelle als rechtsverbindlich.
3.4. Im Fall von Domain-Streitigkeiten verpflichtet sich der Kunde, die Vorgaben der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP), die unter www.icann.org/udrp einsehbar sind, zu erfüllen.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, DomainQuadrat hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Beeinträchtigungen schad- und klaglos zu halten, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Vertragspartner des Kunden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für allfällige Ansprüche von Endkunden gegen DomainQuadrat.
3.6. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, DomainQuadrat, die ICANN, die Registries, insbesondere VeriSign Inc. und PIR, und alle sonstigen, mit der Domain-Registrierung befassten Personen, wie Subunternehmer, Anteilseigner, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und mit ihnen verbundene Unternehmen, von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit möglichen Verletzungen von Rechten Dritter im Rahmen seiner Domain-Registrierung freizustellen. Diese Haftungsfreistellung umfasst sämtliche Ersatzansprüche, Kosten und Aufwendungen einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten für die Rechtsverfolgung und gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages.
3.7. Der Kunde anerkennt, dass eine Domain-Registrierung gesperrt, gelöscht oder übertragen werden kann, um mögliche Irrtümer von DomainQuadrat oder dem Betreiber der Registry zu korrigieren oder um Streitfälle hinsichtlich des registrierten Domain-Namens zu klären.
4 Leistungsumfang
4.1. DomainQuadrat verpflichtet sich zur Erbringung von Domain-Dienstleistungen an den Kunden. Der Kunde ist ohne Abschluss eines entsprechenden Vertrages nicht berechtigt, die Dienstleistungen Dritten zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen sind lediglich Mitarbeiter des Kunden oder mit dem Kunden im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Eine Ausnahme ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens DomainQuadrat möglich.
4.2. Bei der Registrierung und/oder Pflege von Domains wird DomainQuadrat im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle/Registry lediglich als Vermittler tätig. DomainQuadrat hat auf die Domain-Vergabe sowie deren Zeitpunkt keinen Einfluss. DomainQuadrat übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. DomainQuadrat verpflichtet sich, die Registrierung so schnell wie möglich zu bearbeiten, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die beantragte Domain im Lauf der Bearbeitungszeit nicht anderweitig vergeben wird. DomainQuadrat haftet auch nicht für Verzögerungen durch andere, an der Registrierung beteiligte Stellen.
4.3. Beantragt der Kunde mehrere Domains und ist die Registrierung einzelner Domains mangels Verfügbarkeit nicht möglich, so ist DomainQuadrat zur Teilleistung durch Registrierung der verfügbaren Domains berechtigt.
4.4. DomainQuadrat schuldet ausschließlich die Funktionalität eigener technischer Vorrichtungen. Für Funktionsstörungen aufgrund der zwingenden Nutzung fremder Netze und Technik besteht keine Ersatzpflicht seitens DomainQuadrat.
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von DomainQuadrat angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet dafür zu sorgen, die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme zu überlasten, die Zugriffsmöglichkeiten auf die DomainQuadrat-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstoßen Inhalte oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen geltende Gesetze, so räumt der Kunde DomainQuadrat das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage so lange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. DomainQuadrat ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der DomainQuadrat-Mail ebenfalls berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der Nutzung derselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, keine kommerziellen e-mails an Empfänger zu schicken, die den Empfang solcher e-mails nicht wünschen. Es ist ausdrücklich untersagt, derartige Nachrichten („Bulk Mail“, „Junk Mail“ oder „Spam Mail“) jedweder Art zu versenden. Weiters ist der Kunde verpflichtet, den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. abzuändern, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten geheim zu halten. Ein Datenverlust ist DomainQuadrat unverzüglich anzuzeigen. Verletzt ein Kunde die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit oder gibt er Daten an unberechtigte Dritte weiter, so haftet er sowohl DomainQuadrat als auch allfälligen dritten Geschädigten für den daraus resultierenden Schaden.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung alle erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen. Änderungen sind DomainQuadrat unverzüglich mitzuteilen und auf Nachfrage innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere: Name und Adresse des Kunden sowie Name, Adresse, Telefonnummer und e-mail des administrativen und des technischen Ansprechpartners.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet sich zu vergewissern und dafür Sorge zu tragen, dass durch die Registrierung und eine eventuelle Verwendung durch ihn oder Dritte nicht in Rechte anderer eingegriffen und diese verletzt werden. Er hat sich zu vergewissern, dass die gewählten Adressen zudem frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Eine Verletzung dieser Vertragspflicht kann zur Löschung der Domain-Registrierung führen. Der Kunde hält hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die aus einer Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen entstehen, DomainQuadrat schad- und klaglos, die Schadloshaltung beinhaltet auch die Kosten der erforderlichen Rechtsvertretung.
6 Vertragsdauer
6.1. Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Der Vertrag über die Domain beginnt mit der jeweiligen Registrierung zu laufen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung. Mit Wirksamwerden der Kündigung verliert der Kunde das Recht an der Domain.
6.2. Eine Erstattung des für die Laufzeit gezahlten Entgeltes erfolgt anteilig nur, wenn die Kündigung des Kunden aus einem von DomainQuadrat zu vertretenden wichtigen Grund erfolgte.
6.3. Ungeachtet der vereinbarten Vertragsdauer kann das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen, insbesondere den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Für DomainQuadrat liegt ein wichtiger Grund zusätzlich vor, wenn
- bei Domain-Registrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy nachgewiesen wird;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- der Kunde wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt.
Insbesondere im Fall einer außerordentlichen Kündigung wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist DomainQuadrat berechtigt, unmittelbar Kontakt zum Domain-Inhaber zwecks Fortführung eines Vertrages mit diesem aufzunehmen oder, falls dies nicht erfolgt, die Domain an die Registry zurückzugeben.
6.4. Soferne nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wurde, bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sodass eine bloße Übersendung per e-mail nicht ausreichend ist.
6.5. Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen, etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1. Das Entgelt für die Registrierung bzw. Verlängerung ist im Voraus für mindestens ein Jahr bzw. die jeweilige Vertragslaufzeit zu entrichten. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Der Kunde erhält eine Online-Rechnung per e-mail. Auf Wunsch erhält der Kunde eine postalische Rechnung gegen eine Gebühr in Höhe von € 1,95. Das Entgelt wird mit Zugang der Rechnung fällig. Im Fall einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung muss das Entgelt bis zum Fälligkeitsdatum dem Konto der DomainQuadrat gutgeschrieben worden sein.
7.2. Allfällige Bareinzahlungs- oder Überweisungskosten sowie Kosten und Gebühren aus der Vertragserrichtung, Einzugsermächtigung oder Bankspesen sind vom Kunden zu tragen.
7.3. Bei Änderung der Preisgestaltung oder des Abrechnungsmodells durch die jeweilige Vergabestelle/Registrar ist DomainQuadrat berechtigt, die Entgelte anzupassen. Zusätzlich wird Wertbeständigkeit der vom Kunden zu zahlenden Entgelte vereinbart. Ausgangsbasis ist der für den Monat Jänner des Jahres des Vertragsabschlusses veröffentlichte Verbraucherpreisindex. Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 5 %, so ist DomainQuadrat berechtigt, das vereinbarte Entgelt im gleichen Ausmaß wie die Verbraucherpreisindex-Steigerung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weiters erhöht sich das Entgelt für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des VPI mit Jänner eines jeden Kalenderjahres. Die neue Indexzahl bildet dann jeweils die Ausgangsbasis für die Berechnung weiterer Anpassungen. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr veröffentlicht werden, so gilt der amtliche Nachfolgeindex bzw. der dem Verbraucherpreisindex am nächsten kommende Index.
7.4. Wechselt der Kunde während der Vertragslaufzeit von DomainQuadrat zu einem anderenRegistrar oder zu einer anderen Registrierungsstelle, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Entgelte.
7.5. Ist der Kunde mit der Bezahlung des Entgelts gegenüber DomainQuadrat in Verzug, so ist DomainQuadrat berechtigt, bei einem Verbraucher Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB, bei einem Unternehmer Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB, in beiden Fällen jedoch mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Verzugszinsen werden nach Ablauf von drei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt DomainQuadrat vorbehalten.
7.6. Im Verzugsfall ist der Kunde verpflichtet, die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie Inkassoinstituten anfallenden erforderlichen, zweckentsprechenden Kosten zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die DomainQuadrat entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute bzw. hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwalts aus den Autonomen Honorar-Kriterien und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergeben.
7.7. Bei Zahlungsverzug ist DomainQuadrat berechtigt, eine Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch den Kunden zu unterbinden. In diesem Fall wird der Kunde mit der Mahnung auf die Möglichkeit einer Sperre und auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz hingewiesen. Zudem ist DomainQuadrat berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Domain an die Vergabestelle/Registry zurückzugebenoder gegebenenfalls direkt an den Domain-Inhaber heranzutreten. Etwaige weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
7.8. Soferne DomainQuadrat im Geschäftsverhältnis mit einem Reseller Zahlungsunregelmäßigkeiten feststellt, hat DomainQuadrat das Recht, den Reseller zur Erbringung einer Sicherheitsleistung durch eine unwiderrufliche, unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse bis zur Höhe des doppelten letzten Rechnungsbetrages zu verpflichten. Die Höhe der Sicherheitsleistung muss auf Verlangen vonDomainQuadrat gegebenenfalls in angemessenem Umfang angepasst werden.
8 Haftung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
8.1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Schlechtleistung und Verzug sind ausgeschlossen, soferne die Schadensursache auf Seiten DomainQuadrat nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soferne DomainQuadrat fahrlässig vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist der Ersatz mit dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2. Gegen Ansprüche der DomainQuadrat kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
8.3. Ein Verbraucher ist nur berechtigt, mit Ansprüchen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber DomainQuadrat stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von DomainQuadrat anerkannten Ansprüchen gegen Ansprüche von DomainQuadrat aufzurechnen. Unternehmer sind generell nicht berechtigt, gegen Forderungen von DomainQuadrat aufzurechnen.
8.4. DomainQuadrat hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
8.5. Bei Ausfällen wegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DomainQuadrat liegenden Störungen erfolgt eine Rückvergütung von Entgelten nur, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als 14 Werktage erstreckt.
8.6. Der Kunde haftet für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu vertreten hat. Bei Inanspruchnahme einer Leistung von DomainQuadrat durch Dritte haften diese für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche von DomainQuadrat als Solidarschuldner mit dem Kunden, wenn und soweit eine gesetzliche Haftung aus Bereicherungs- oder Schadenersatzrecht besteht.
8.7. DomainQuadrat ist im Falle eines Missbrauchs der angebotenen Leistungen berechtigt, diese sofort einzustellen und Ersatz für die aus dem Missbrauch erwachsenden Schäden vom Kunden zu fordern, soweit diese vom Kunden verursacht und verschuldet wurden. Ein Unternehmer hat zusätzlich eine verschuldensunabhängige Pönale von 15 % des Umsatzes (von sämtlichen Entgelten dieses Unternehmers bei DomainQuadrat), gerechnet ab Beginn des Missbrauchs bis zur Einstellung der Dienstleistung, an DomainQuadrat zu entrichten. Die Geltendmachung eines DomainQuadrat entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.
8.8. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Entgeltforderungen sind binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung bei DomainQuadrat schriftlich zu erheben. Verstreicht dieser Zeitraum, so gilt die Forderung von DomainQuadrat als anerkannt.
8.9. Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse von DomainQuadrat zu vertreten, so hat der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, zumindest 14tägigen Frist zur Herstellung des vertraglichen Zustandes ein Rücktrittsrecht. Dieser Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
8.10. Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse vom Kunden zu vertreten, so ist DomainQuadrat nach fruchtlosem Ablauf einer 14tägigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9 Geheimhaltung und Datenschutz
9.1. Der Kunde stimmt durch seinen Vertragsabschluss zu, dass DomainQuadrat die für die beauftragten Dienste erforderlichen, auf Personen bezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, verarbeitet und an die Registrierungsstellen/Registries weiterleitet.
9.2. Soweit sich DomainQuadrat zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, istDomainQuadrat berechtigt, die Kundendaten, soweit sie für die Erbringung der Dienste erforderlich sind, offen zu legen.
9.3. Der Kunde erklärt, dass er allfällige Mitbenutzer seines Netzanschlusses vorweg über die Verwendung der Verkehrsdaten informieren wird.
9.4. DomainQuadrat ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten des Kunden zu schützen. DomainQuadrat ist allerdings nicht dafür verantwortlich, wenn Außenstehende auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten gelangen, sie weiterverwenden oder auf welche Art immer unbrauchbar machen. DomainQuadrat steht dafür ein, dass alle Personen, die von DomainQuadrat mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
10 Sonstige wichtige Vertragsbestimmungen
10.1. Der Wiederverkauf von oder der Handel mit vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ist nur zulässig, wenn dies zwischen DomainQuadrat und dem Kunden zuvor schriftlich vereinbart wurde.
10.2. Der Kunde hat Änderungen seines Namens (seiner Firma oder seiner Geschäftsbezeichnung) sowie jegliche Änderungen seiner Anschrift (Geschäftsanschrift), seiner Ruf- oder Faxnummer, seiner e-mail-Adresse, der Zahlstelle, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner allfällig bekannt gegebenen Bank- oder Kreditkartenverbindung sowie der bestellte Sachwalter den Verlust der Geschäftsfähigkeit bei Besachwalteten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab der Änderung DomainQuadrat bekannt zu geben.
10.3. Auch die Verwendung eines Telefax erfüllt das Erfordernis der Schriftform. Eine etwaige Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform bedarf einer schriftlichen Übereinkunft zwischen dem Kunden und DomainQuadrat.
10.4. Für einen Unternehmer ist die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesioenormis) gegenüber DomainQuadrat ausgeschlossen.
10.5. DomainQuadrat haftet für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen ist die Haftung von DomainQuadrat für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
11 Zusatzvereinbarungen für Reseller
11.1. Reseller, das sind Kunden, die nicht für sich selbst, sondern im Auftrag von Domain-Inhabern in Vertragsbeziehung zu DomainQuadrat stehen, sind verpflichtet, die ihnen von ihren Kunden erteilten schriftlichen Aufträge für mindestens drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Kalenderjahres, in welchem eine Neuregistrierung, ein Inhaberwechsel, eine Kündigung oder sonstige Änderung bei der Registrierungsstelle durchgeführt wurde, aufzubewahren. Der Reseller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei dieser Verpflichtung um eine wesentliche Vertragsbestimmung handelt.
11.2. DomainQuadrat ist berechtigt, jederzeit, ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber zur Beweisführung oder zu Kontrollzwecken, die Einsicht in einzelne oder alle schriftlichen Originale der Kundenaufträge des Resellers, die zu einem Inhaberwechsel oder einer Kündigung geführt haben, vom Reseller zu verlangen. Diese Dokumente müssen unverzüglich, längstens aber innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang der Aufforderung bei DomainQuadrat einlangen. Das Risiko des Verlustes beim Transport trägt der Reseller.
11.3. Im Falle des Übergangs des Eigentums an den aufbewahrten Urkunden an einen Dritten, sei es durch Unternehmensveräußerung, Verschmelzung, Spaltung oder sonstige Rechtsvorgänge, verpflichtet sich der Reseller, die Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht gemäß diesem Vertragspunkt an den Rechtsnachfolger schriftlich zu überbinden. Der Reseller hat DomainQuadrat diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.
11.4. Im Falle der Liquidation, der Eröffnung des Konkurses oder Beendigung der Rechtspersönlichkeit des Resellers hat DomainQuadrat Anspruch auf Ausfolgung aller Original-Unterlagen (schriftliche Kundenaufträge) samt den zugehörigen, zur Auffindung gesuchter Dokumente erforderlichen Ordnungs- und Ablagesystemen. Die Übermittlung der Original-Unterlagen an die Geschäftsadresse von DomainQuadrat hat in diesen Fällen über Aufforderung von DomainQuadrat auf Kosten des Resellers zu erfolgen.
11.5. Der Reseller erklärt im Zuge einer beauftragten Neuregistrierung, eines beauftragten Inhaberwechsels einer beauftragten Kündigung einer Domain sowie Neuanlage, Änderung, Löschung oder Austausch eines Personenobjekts bei einer Domain, Änderung des/der Name Server/s (Host Name), Änderung der IP-Adresse oder WHOIS-Opting Out über die entsprechende Ermächtigung und Bevollmächtigung durch den Domain-Inhaber zu verfügen. Er hat DomainQuadrat im Anlassfall die geeigneten schriftlichen Nachweise zu erbringen, die den beauftragten Vorgang dokumentieren. Diese schriftliche Bestätigung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Domain(s), Name des Unterzeichnenden in Druckbuchstaben, Unterschrift und Datum der Unterschrift, den klaren und eindeutigen Hinweis, dass der Domain-Inhaber den gewünschten Auftrag (Neuregistrierung, Inhaberwechsel, Kündigung einerDomain) erteilt hat und der Domain-Inhaber mit der Neuregistrierung oder der Übertragung der Domain an eine unterschiedliche Rechtsperson einverstanden ist und der neue Domain-Inhaber in den Vertrag mit der Registrierungsstelle eintritt oder der bisherige Domain-Inhaber definitiv den Vertrag hinsichtlich seiner Domain beenden will.
11.6. Der Reseller versichert DomainQuadrat hiermit verbindlich, dass er eine Domain bei DomainQuadrat nur und erst zur Löschung freigeben wird, wenn ihm eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung des laut aktuellem WHOIS-Auszug nachgewiesenen Domain-Inhabers hinsichtlich der Löschung vorliegt. Vor der Freigabe der Domain zur Löschung hat sich der Reseller mit der größtmöglichen Sorgfalt zu versichern, dass die Einverständniserklärung vom Domain-Inhaber stammt. Der Reseller hat im Löschungsauftrag ausdrücklich zu vermerken, ob die Löschung sofort oder erst mit dem vereinbarten Ablaufdatum erfolgen soll. Soferne kein entsprechender Vermerk übermittelt wurde, nimmt DomainQuadrat die Löschung sofort vor.
11.7. Bei einer irrtümlichen Löschung verpflichtet sich der Reseller, den Domain-Inhaber undDomainQuadrat hinsichtlich sämtlicher, aus dieser Löschung resultierenden Schäden, Ansprüche, Klagen, Verluste und Aufwendungen zu entschädigen und vollkommen schad- und klaglos zu halten.
11.8. Der Reseller verpflichtet sich, die oben genannten Einverständniserklärungen zu Löschungsaufträgen im Original oder in elektronischer Form zu archivieren und DomainQuadrat auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Anfrage zur Einsicht vorzulegen.
11.9. Bei Einhaltung der oben genannten Bestimmungen wird DomainQuadrat die per e-mail oder über das Web-Portal von DomainQuadrat eingehenden Löschungsaufträge ausführen.
11.10. Der Reseller haftet DomainQuadrat gegenüber für sämtliche, von ihm verursachten Schäden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Registriersystem. Der Reseller verpflichtet sich, DomainQuadrat im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten, sofern auch nur leicht fahrlässige Handlungen des Resellers diese Inanspruchnahme verursacht haben. Von dieser Schad- und Klagloshaltung sind auch die Kosten einer zweckmäßigen Rechtsvertretung umfasst. Handlungen von Erfüllungs- und sonstigen Gehilfen stehen den Handlungen des Resellers gleich. Für die Dauer dieses Vertrages übernimmt der Reseller für alle Domains, die an ihn verrechnet werden, die Haftung im Falle der Nichtbegleichung der offenen Forderungen. Sollte aus Gründen, die in der Verantwortung des Resellers liegen, eine vollständige Bezahlung der offenen und fälligen Forderungen nicht erfolgen, hat dieser alle daraus resultierenden Spesen, sowohl eigene als auch fremde, zu tragen.
11.11. Der Reseller haftet gegenüber DomainQuadrat für jeglichen Nachteil aus einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltet u.a. auch die Kosten der Abwehr von fremden Ansprüchen, Zahlungen, aus welchem Rechtsgrund immer, die von DomainQuadrat an Dritte zu leisten sind, und sonstige Vermögensnachteile inklusive entgangenem Gewinn. Die Haftung des Resellers besteht insbesondere, wenn angeforderte Unterlagen gar nicht, nicht rechtzeitig oder mit einem Inhalt, die die gegenständliche Änderung des Status der Domain oder der Domain-bezogenen Daten nicht rechtfertigen, übermittelt werden.
12 Schlussbestimmungen
12.1. Das Vertragsverhältnis zwischen DomainQuadrat und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland habenoder im Inland beschäftigt sind – das für den Sitz von DomainQuadrat sachlich und örtlich zuständige Gericht. Ist keine Inlandsbeziehung gegeben, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand – außer bei Klagen gegen Verbraucher im Sinne der Art. 15 Abs. 1 EuGVVO (VO Nr. 44/2001 des Rates der Europäischen Union vom 2.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) – Wien - Innere Stadt verbindlich vereinbart.
12.3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der DomainQuadrat-Kunden gebunden.
12.4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine, der ursprünglichen Regelung am nächsten kommende zulässige Bestimmung. Die übrigen, von der Unwirksamkeit nicht betroffenen Bestimmungen dieser AGB bleiben unverändert wirksam. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit von Bestimmungen in entsprechender Weise.